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Anfrage: Gezielte Überprüfung der Risiken für die Gesundheit und die Biodiversität durch SDHI-Pestizide

Geschäftsnummer:

23.3714

Eingereicht von:

Python Valentine

Einreichungsdatum:

14.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Menschliche; Exposition; Anwender; Anrainer; Pestizide; Ausserdem; Anwenderinnen; Anrainerinnen; Ausgesetzt; Sind; Miteinbeziehen; Bundesrat; Bewertung; Auswirkungen; Bodenorganismen; Wurzelsysteme; Blick; Erhaltung; Fruchtbarkeit; Widerstandsfähigkeit; Globalen; Erwärmung; Berücksichtigt; Expositionsniveau; Niedrigen; Berücksichtigen; Umwelt; Grundlage; Vorliegenden

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Grundlage der bisher vorliegenden unabhängigen wissenschaftlichen Studien die Gefährlichkeit der Familie der SDHI-Pestizide für die Umwelt, die Biodiversität und die menschliche Gesundheit neu zu bewerten. Er soll dabei die nachgewiesenen toxischen Wirkungen solcher Pestizide auf menschliche Zellen bei chronischer und langfristiger Exposition gegenüber einer sehr niedrigen Dosis berücksichtigen. Er soll in seine Bewertung auch das hohe Expositionsniveau, dem sowohl die Anwenderinnen und Anwender als auch die Anrainerinnen und Anrainer ausgesetzt sind, miteinbeziehen. Ausserdem sollen die Auswirkungen auf Bodenorganismen und Wurzelsysteme mit Blick auf die Erhaltung ihrer Fruchtbarkeit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen der globalen Erwärmung berücksichtigt werden.

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Begründung

SDHI-Fungizide hemmen die Zellatmung, indem sie ein Enzym der Mitochondrien, das Enzym Succinat-Dehydrogenase (SDH), blockieren. Sie tun dies artenunabhängig und blockieren so das Enzym sowohl bei Regenwürmern, Bienen und Pilzen als auch beim Menschen. Es ist nicht erstaunlich, dass sich dieses Enzym im Laufe der Evolution sehr wenig verändert hat und bei allen Arten fast identisch ist. Hunderte von Forschenden und Ärztinnen und Ärzten, welche die mit SDHI-Pestiziden verbundenen Risiken für die gesamte Biodiversität und die menschliche Gesundheit als nicht kontrollierbar einschätzen, haben 2019 eine Warnung herausgegeben und die dringende Anwendung des Vorsorgeprinzips und den Widerruf der Zulassung der SDHI-Fungizide gefordert.

Trotzdem stellte der Bundesrat 2020 in seiner Antwort auf die Motion 20.4486, die vom Rat nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist behandelt wurde, überraschend Folgendes fest: «Es ist dabei unerheblich, welcher Wirkmechanismus eines Pflanzenschutzmittels für unerwünschte Nebenwirkungen verantwortlich ist. Wichtig ist, zu wissen, was die möglichen Nebenwirkungen sind und ob diese Nebenwirkungen bei der Anwendung des Produkts ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können“. Seiner Meinung nach sind die möglichen unerwünschten Nebenwirkungen von SDHI und den «damit verbundenen Risiken für die Umwelt, insbesondere auf Regenwürmer, Bienen und Bodenorganismen» nicht unannehmbar. 

Wer den Wirkmechanismus einer Substanz für lebende Zellen von den verursachten Wirkungen trennt, verschliesst sich jedoch einem systemischen und logischen wissenschaftlichen Ansatz, der auf kausalen Zusammenhängen beruht. Ausserdem wurden inzwischen neue SDHI-haltige Formulierungen sowie Anwendungen zugelassen, die nicht nur Pilze, sondern auch Nematoden in den Böden abtöten.

Darüber hinaus bestätigen neue unabhängige Studien die Auswirkungen einer chronischen Exposition auf menschliche Zellen, selbst bei sehr niedrigem Expositionsgrad über einen längeren Zeitraum. Dies bedeutet, dass die regelmässige Exposition gegenüber kleinsten Mengen dieser Stoffe beim Menschen erst Jahrzehnte später zu schweren Krankheiten führt. Es sind neurotoxische Wirkungen, insbesondere die Entwicklung neurodegenerativer Erkrankungen, und krebserregende Wirkungen für die Leber und die Schilddrüse zu befürchten. Der Bundesrat soll daher eine gezielte Überprüfung aller SDHI-Pestizide, die in der Schweiz vermarktet werden, vornehmen.

 

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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